Probatorische Sitzungen
Der nächste Schritt besteht in der Auswahl des geeigneten Verfahrens und Therapeuten. Dafür sehen gesetzliche bis zu 4 – und private Krankenkassen in der Regel bis zu 5 Sitzungen (sogenannte probatorische Sitzungen) vor, in denen Patient und Therapeut die Gelegenheit haben, einander kennenzulernen. Diese jeweils 50-minütigen Sitzungen werden wir etwa in einwöchigen Abständen durchführen. Im Fokus steht dabei Ihr Anlass für die Psychotherapie. Diesen werden wir anhand der Beschwerden, Schwierigkeiten und Belastungen, die Sie zu Beginn schildern, genau definieren und gemeinsam versuchen, die Hintergründe zu verstehen. Sollten Sie bereits vorher schon in psychotherapeutischer oder psychiatrischer Behandlung gewesen sein, bringen Sie bitte als Ergänzung die Unterlagen mit, die Sie darüber haben. Danach werden wir gemeinsam herausfinden, welche Ihrer Ziele im Rahmen einer Psychotherapie (und der möglichen Behandlungsstunden, die von der Krankenkasse dafür zur Verfügung gestellt werden) realistisch und sinnvoll sind. Auf dieser Basis werde ich Ihnen die therapeutischen Möglichkeiten und die Weise, wie wir Ihr Anliegen aus meiner Sicht bearbeiten können, darstellen. Spätestens an diesem Punkt werden wir die Entscheidung über eine Zusammenarbeit treffen.